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Edelweiß

Erbrecht

Sicher vererben -
fair erben

Egal, ob eine Person mit oder ohne Hinterlassung eines Testaments verstirbt: Im österreichischen Erbrecht sind einige Fallstricke enthalten, die Sie kennen sollten, wenn Sie Ihr Vermögen vererben wollen oder sicher gehen möchten, dass Sie als Erbe fair behandelt werden.

Kein Testament?
Das Gesetz greift ein, aber...

Hinterlässt eine verstorbene Person kein Testament, so greift die gesetzliche Erbfolge ein. Was zunächst nach einer problemlosen Konstellation klingen mag, führt in der Praxis zu vielen Fragen und Problemen. Was etwa, wenn einer der gesetzlichen Erben noch zu Lebzeiten des Verstorbenen Geschenke erhalten hat oder nur eine der gesetzlichen Erbinnen vor dem Tod der geliebten Person große Aufwendungen für diese getragen hat? In solchen und in ähnlich gelagerten Fällen ist es sinnvoll, dass ich mich als Anwalt an Ihrer Seite für die Durchsetzung Ihrer Rechte stark mache.

Auch ein Testament ist
nicht immer die Lösung

Die möglichen Fragen und Probleme werden nicht kleiner, wenn ein Testament vorliegt. Wenn darin beispielsweise eine Person übergangen wird oder Pflichtteilsberechtigten weniger als gesetzlich vorgesehen hinterlassen wird, ist Streit vorprogrammiert. Dasselbe gilt, wenn Pflichtteilsberechtigte noch zu Lebzeiten der verstorbenen Person Zuwendungen erhalten haben, die jetzt plötzlich "vergessen" zu gehen drohen. Mit mir als Anwalt an Ihrer Seite gehen Sie auf "Nummer Sicher" und sorgen dafür, dass alle Erben fair behandelt werden.

Regeln Sie Ihren Nachlass frühzeitig

Um solche Probleme - und viele mehr! - noch zu Ihren Lebzeiten zu verhindern und Ihren Nachlass so zu regeln, dass es nach Ihrem Tod zu keinen Streitigkeiten kommt, ist frühzeitiger anwaltlicher Rat erforderlich. Ob Ihr Testament den Formvorschriften entspricht und im Todesfall auch wirklich zum Vorschein kommt, wie Sie Ihre Vorstellungen von einer fairen Aufteilung Ihres Vermögens noch vor oder erst nach Ihrem Ableben rechtssicher umsetzen können - diese und viele Fragen mehr können wir gerne besprechen.

Zudem ist es bei Aufbrüchen in neue Lebensphasen immer angebracht, sich auch über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zu informieren - auch diesbezüglich sind Sie bei mir an der richtigen Adresse.

Kontaktieren Sie mich unverbindlich, wenn es ums (ver-)erben geht.

Unverbindlich Kontakt aufnehmen

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